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Stadtradio Eins Mein Tag, mein Sender
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH
Der private Rundfunksender Stadtradio 1 (nachstehend Stadtradio 1 genannt) verpflichtet sich, die Werbesendung unter den gleichen technischen Bedingungen auszustrahlen wie auch ihr jeweiliges Programm. Dabei gewährleistet Stadtradio 1 die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrages. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stadtradio 1. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht, auch nicht teilweise, anerkannt. Sie gelten auch dann nicht, wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Stadtradio 1 verbindlich. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Stadtradio 1 behält sich vor, auch rechtsverbindliche Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, ihrer häufigen Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Hieraus können gegenüber Stadtradio 1 keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Stunde oder einer bestimmten Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wünsche nach Konkurrenzausschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt, allerdings ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruches.
Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen, höherer Gewalt oder wegen vom Sender nicht vertretbaren Umständen aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung am vereinbarten Sendetag. Weitergehende Ansprüche gegen Stadtradio 1 sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen für die Werbesendung spätestens bis 7 Werktage vor Ausstrahlung zu liefern.
Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Spotproduktionen verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenem Text liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt Stadtradio 1 von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der AKM notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Wird Stadtradio 1 dennoch wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für jegliche, dem Sender entstehenden Schäden.
Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgewickelt. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt auf der Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens aber auf der Basislänge der gebuchten Spotlänge.
Rechnungen für Werbesendungen werden als Sammelrechnungen pro Monat vor der Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig, netto ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, so ist Stadtradio 1 berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages zurückzustellen; daneben behält sich Stadtradio 1 die Geltendmachung der sich aus dem Verzug ergebenden Schadensersatzansprüche vor.
Tarifänderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Die Änderung von Tarifen tritt bei laufenden Aufträgen frühestens drei Monate nach Ankündigung in Kraft. Der Auftraggeber kann in diesem Fall schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung wirksam, sofern er gegenüber Stadtradio 1 14 Tage nach Zugang der Tarifänderung schriftlich erklärt wird.
Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf die jeweils gültigen Preise werden Nachlässe laut Rabattstaffel bei Rechnungserstellung gemäß der vereinbarten Auftragsvolumen gewährt. Spätestens am Ende des Kalenderjahres werden die gewährten Nachlässe laut effektiv erreichter Rabattstaffel überprüft und nachvergütet bzw. nachberechnet. Aufträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr.
Werbeagenturen und Werbevermittler mit nachgewiesener, professioneller Beratungstätigkeit erhalten für ihre vollständige Leistung eine Mittlerprovision von 15% auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Spots endet für Stadtradio 1 drei Monate nach der letzten Ausstrahlung. Nach Ablauf dieser Frist ist Stadtradio 1 berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Unterlagen, die nicht Eigentum von Stadtradio 1 sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers. Eine Haftung wird auch bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers.
Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit.
Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Wien.
Stadtradio Eins
Stadtradio Regional Hörfunk GmbH
Hermann gebauer Strasse 11
A-1220 Wien
Telefon: 02739 – 28606 -0
Telefax: 02739 – 28606 – 88
Web: www.stadtradio1.at
E-Mail: office@stadtradio.at
Geschäftsführung:
Robin Schmutzer
Stadtradio Eins Studio Krems
Stadtradio Regional Hörfunk GmbH
Wiener Strasse 74
A-3500 Krems
Telefon: 02739 – 28606 -0
Telefax: 02739 – 28606 – 88
Web: www.stadtradio1.at
E-Mail: office@stadtradio.at
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